Unsere Hilfen > Flexible ambulante Erziehungshilfe
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Das Team der Flexiblen ambulanten Erziehungshilfe bietet verschiedene Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII (§ 27 ff).
- Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII
Bei dieser Hilfeform steht der Jugendliche im Mittelpunkt; ihm wird eine Vertrauensperson in einer krisenhaften Lebenssituation zur Seite gestellt.
- Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
Die SPFH ist ein individuelles Betreuungs- und Förderangebot, das an den Entwicklungsmöglichkeiten der Familie ansetzt und Hilfe zur Selbsthilfe leistet.
- Ambulante Nachbetreuung § 41 SGB VIII
Jugendliche und junge Volljährige erhalten Unterstützung mit dem Ziel eines eigenverantwortlichen Lebens außerhalb der Herkunftsfamilie und der betreuenden Einrichtung.
- Betreuungsweisung § 5 JGG
- Zusatzleistungen im Rahmen der stationären Hilfen nach den §§ 35a und 42 SGB VIII
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei unserem Bereichsleiter Daniel Randerath (Tel. 02152 - 1408-34).
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