Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften
Unsere „Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften“ sind ein Angebot nach §27, 34, 41 KJHG für Kinder und Jugendliche, die auf Grund ihrer Biographie nicht in Pflegefamilien oder Erziehungsstellen leben können, für die aber trotzdem ein familienähnlicher Rahmen die besten Entwicklungsbedingungen zu geben scheint.
Die SPL ist dadurch gekennzeichnet, dass eine oder zwei Fachkräfte, die Angestellte des St. Annenhofes sind, mit den jungen Menschen im selben Haus / in der selben Wohnung leben. Sie bietet somit Kindern und Jugendlichen eine professionelle Betreuung in privatem und familiär geprägtem Rahmen. Die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften verfolgen ein integratives Lebens- und Arbeitskonzept. Wesentlich geprägt wird das Lebensumfeld durch die MitarbeiterInnen, die sich für diese Arbeit entschieden haben.
Die Größe unserer Lebensgemeinschaften variiert von 2 bis 4 Kindern, gegebenenfalls werden die in der Gemeinschaft lebenden Pädagogen von weiteren Fachkräften unterstützt.
Neben den fachlichen Qualifikationen sind folgende persönliche Voraussetzungen bei den MitarbeiterInnen der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften gegeben:
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Sie haben sich als Lebensgemeinschaft entschieden, mit fremden Kindern und Jugendlichen zusammenzuleben.
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Sie sind bereit, einen solchen Schutzraum mit familiärer Nähe bereitzustellen.
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Sie respektieren die Herkunftsfamilie.
Zum Schutze der Privatsphäre der einzelnen SPL’s verzichten wir an dieser Stelle auf weitere Informationen. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei unserem Bereichsleiter Daniel Randerath (Tel. 02152 - 1408-34).
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